Bersenbrücker Kreisblatt, Ausgabe vom 18. März 2014 Seite 17, Ressort Lokales

Da irrt der Bersenbrücker Samtgemeindebürgermeister

Zur Diskussion um eine weitere IGS im Nordkreis.
„Das Schlagwort ,Schulkrieg‘ trifft die Sache nicht. Es geht um einen Interessenkonflikt. Jede Samtgemeinde hat das gute Recht, für Schülerinnen und Schüler eigene Schulen vorzuhalten. Nichts Anderes versucht der Samtgemeindebürgermeister von Bersenbrück.
Zu fragen ist, wem nützt er mit seinen Vorschlägen, wem schadet er?
Eltern in den Samtgemeinden Bersenbrück, Fürstenau, Quakenbrück und Neuenkirchen nutzen das für einen ländlichen Raum seltene breit gefächerte Angebot von staatlichen und privaten Schulen. Eine solche Wahlmöglichkeit ist positiv, ihre Einschränkung durch zum Beispiel Schulbezirke negativ. Die Gesamtschule Fürstenau findet großen Zuspruch aus allen vier Samtgemeinden. Sie stellt für manche Eltern eine gewünschte und gewählte Alternative [...]. Eine Wahleinschränkung ist für Eltern etwas Negatives. Der Bersenbrücker Samtgemeindebürgermeister meint offensichtlich, durch Einrichtung einer Gesamtschule zum Beispiel in Ankum dem Elternwillen nach einer Gesamtschule entsprechen und gleichzeitig die Schüler in seiner Samtgemeinde halten zu können. Er irrt dabei aber ziemlich.
Die angedachte Gesamtschule im Sekundarbereich I erfüllt keineswegs die Vorstellungen der Eltern, die gegenwärtig die IGS Fürstenau wählen. Diese tun dies unter anderem auch deswegen, weil die IGS Fürstenau ein komplettes Angebot aller Abschlüsse bietet, das heißt auch das Abitur. Die geplante Sek-I-Gesamtschule ist jedoch keine vollständige IGS. Sie erfüllt eben nicht das Ziel einer Gesamtschule, alle Begabungen in einer Schule zu vereinen, die Abschlüsse lange offenzuhalten und ein breites Angebot an Wahlmöglichkeiten vorzuhalten. Diese zentralen Merkmale von Gesamtschule kann eine IGS, die nur den Sekundarbereich I umfasst, nicht leisten. Die didaktische Leiterin der IGS Lingen hat denn auch in ihrem Vortrag für ihre Schule das weitgehende Fehlen von Schülern, die eine gymnasiale Empfehlung haben, als Manko bedauert (...). Eine Sek-I-IGS ist eben keine wirkliche Gesamtschule.
Zudem: Falls eine Sek-I-Gesamtschule in Ankum zustande käme, wäre sie relativ klein. Das bedeutet, ein großes Wahlangebot ist nicht möglich. Nüchtern betrachtet ist eine solche Gesamtschule nur unwesentlich unterschieden von einer jahrgangsbezogenen Oberschule. Sie stellt daher für Eltern kein wirklich alternatives Angebot dar. Eltern, die ein vollständiges Gesamtschulangebot wünschen, werden also verständlicherweise weiterhin die IGS Fürstenau wählen wollen. Eine Verhinderung durch Festlegung von Schulbezirken widerspricht aber einem solchen Elternwillen. Akzeptabel ist nach dem Gesagten einzig und allein eine vollständige IGS. Dies lässt sich in der SG Bersenbrück aber wohl nicht verwirklichen.
Fazit: Eine auf die Sekundarstufe I reduzierte IGS ist ein untaugliches und Elternrecht einschränkendes Mittel, Schülerinnen und Schüler in der Samtgemeinde zu behalten – mehr nicht.“
Karl-Heinz Dirkmann
Fürstenau

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