Bersenbrücker Kreisblatt, Ausgabe vom 18. März 2014 Seite 17, Ressort Lokales
Da irrt der Bersenbrücker Samtgemeindebürgermeister
Zur Diskussion um eine weitere IGS im Nordkreis.
„Das
Schlagwort ,Schulkrieg‘ trifft die Sache nicht. Es geht um einen
Interessenkonflikt. Jede Samtgemeinde hat das gute Recht, für
Schülerinnen und Schüler eigene Schulen vorzuhalten. Nichts Anderes
versucht der Samtgemeindebürgermeister von Bersenbrück.
Zu fragen ist, wem nützt er mit seinen Vorschlägen, wem schadet er?
Eltern
in den Samtgemeinden Bersenbrück, Fürstenau, Quakenbrück und
Neuenkirchen nutzen das für einen ländlichen Raum seltene breit
gefächerte Angebot von staatlichen und privaten Schulen. Eine solche
Wahlmöglichkeit ist positiv, ihre Einschränkung durch zum Beispiel
Schulbezirke negativ. Die Gesamtschule Fürstenau findet großen Zuspruch
aus allen vier Samtgemeinden. Sie stellt für manche Eltern eine
gewünschte und gewählte Alternative [...]. Eine Wahleinschränkung ist
für Eltern etwas Negatives. Der Bersenbrücker Samtgemeindebürgermeister
meint offensichtlich, durch Einrichtung einer Gesamtschule zum Beispiel
in Ankum dem Elternwillen nach einer Gesamtschule entsprechen und
gleichzeitig die Schüler in seiner Samtgemeinde halten zu können. Er
irrt dabei aber ziemlich.
Die angedachte Gesamtschule im
Sekundarbereich I erfüllt keineswegs die Vorstellungen der Eltern, die
gegenwärtig die IGS Fürstenau wählen. Diese tun dies unter anderem auch
deswegen, weil die IGS Fürstenau ein komplettes Angebot aller
Abschlüsse bietet, das heißt auch das Abitur. Die geplante
Sek-I-Gesamtschule ist jedoch keine vollständige IGS. Sie erfüllt eben
nicht das Ziel einer Gesamtschule, alle Begabungen in einer Schule zu
vereinen, die Abschlüsse lange offenzuhalten und ein breites Angebot an
Wahlmöglichkeiten vorzuhalten. Diese zentralen Merkmale von
Gesamtschule kann eine IGS, die nur den Sekundarbereich I umfasst,
nicht leisten. Die didaktische Leiterin der IGS Lingen hat denn auch in
ihrem Vortrag für ihre Schule das weitgehende Fehlen von Schülern, die
eine gymnasiale Empfehlung haben, als Manko bedauert (...). Eine
Sek-I-IGS ist eben keine wirkliche Gesamtschule.
Zudem: Falls eine
Sek-I-Gesamtschule in Ankum zustande käme, wäre sie relativ klein. Das
bedeutet, ein großes Wahlangebot ist nicht möglich. Nüchtern betrachtet
ist eine solche Gesamtschule nur unwesentlich unterschieden von einer
jahrgangsbezogenen Oberschule. Sie stellt daher für Eltern kein
wirklich alternatives Angebot dar. Eltern, die ein vollständiges
Gesamtschulangebot wünschen, werden also verständlicherweise weiterhin
die IGS Fürstenau wählen wollen. Eine Verhinderung durch Festlegung von
Schulbezirken widerspricht aber einem solchen Elternwillen. Akzeptabel
ist nach dem Gesagten einzig und allein eine vollständige IGS. Dies
lässt sich in der SG Bersenbrück aber wohl nicht verwirklichen.
Fazit:
Eine auf die Sekundarstufe I reduzierte IGS ist ein untaugliches und
Elternrecht einschränkendes Mittel, Schülerinnen und Schüler in der
Samtgemeinde zu behalten – mehr nicht.“
Karl-Heinz Dirkmann
Fürstenau