Bersenbrücker Kreisblatt, Ausgabe vom 06. Februar 2014 Seite 15, Ressort Lokales

Schulpolitischer Streit droht

Mittelstufen-IGS: Samtgemeinde Fürstenau kritisiert Verhalten der Nachbarkommune – Elternwille
Fürstenau/Bersenbrück. Droht im Nordkreis ein schulpolitischer Streit wegen der möglichen Gründung einer Mittelstufen-IGS in der Samtgemeinde Bersenbrück? In der jüngsten Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde Fürstenau warnten Verwaltung und Kommunalpolitik die Nachbarkommune vor „protektionistischen“ Bestrebungen. Auch seien Überlegungen der Samtgemeinde Bersenbrück, für eine Mittelstufen-IGS Schulbezirke einrichten zu wollen, fragwürdig. Damit würde Einfluss auf den Elternwillen genommen, hieß es.
Eigentlich war die Sitzung des Ausschusses schon fast vorbei. Da meldete sich unter dem Tagesordnungspunkt „Behandlung von Anfragen und Anregungen“ Samtgemeindebürgermeister Peter Selter zu Wort. Er habe zwar durchaus Verständnis dafür, dass Kommunen im Nordkreis zunächst für sich grundsätzliche Überlegungen zur Weiterentwicklung des Schulsystems in der eigenen Kommune anstellten. Das, was aber derzeit in der Samtgemeinde Bersenbrück angedacht werde, sei problematisch und mit Blick auf die möglichst einvernehmliche und sinnvolle Weiterentwicklung des Schulsystems im Nordkreis in der geplanten Form nicht zielführend.
Als Beispiel nannte Peter Selter Bestrebungen in der Samtgemeinde Bersenbrück, im Falle eines Zustandekommens einer Mittelstufen-IGS, Schulbezirke einzurichten. Das könne möglicherweise bedeuten, dass Eltern aus der Samtgemeinde Bersenbrück ihre Kinder nicht mehr zur IGS in Fürstenau schicken könnten, weil es dann ja – abhängig von der Entscheidung der Landesschulbehörde – ein vergleichbares Angebot in der eigenen Kommune geben würde. Bisher habe es zwar für die Oberschulen in der Samtgemeinde Bersenbrück auch Schulbezirke gegeben. Dies habe aber lediglich bedeutet, dass die Eltern ihre Kinder beispielsweise nicht zu einer Oberschule in der Samtgemeinde Neuenkirchen hätten schicken können. Die IGS Fürstenau sei nicht unter diese Regelung gefallen, weil sie einerseits ein nicht vergleichbares Angebot habe und andererseits ohnehin eine Angebotsschule für die gesamte Region sei.
Wenn es nun für die geplante Mittelstufen-IGS tatsächlich Schulbezirke gebe, werde sich das natürlich auf die Schülerzahlen an der IGS Fürstenau auswirken. So besuchten derzeit fast 300 Jungen und Mädchen aus der Samtgemeinde Bersenbrück die Schule, so Peter Selter.
Der Samtgemeindebürgermeister hofft nun, dass auch die Nachbarkommune Interesse an der Wahrung des Schulfriedens im Nordkreis habe, zumal sich die Samtgemeinde Fürstenau in der Frage des Schulgeldes in der Vergangenheit ebenfalls kooperativ gezeigt habe. Er setze nun zunächst auf die moderierende Funktion des Landkreises Osnabrück, betonte Peter Selter abschließend. Nur im Konsens könne das gute und vielfältige Schulsystem im Nordkreis zum Vorteil aller Eltern und Schüler weiterentwickelt werden. „Alleingänge sind definitiv kontraproduktiv.“
Auch Bippens Bürgermeister Helmut Tolsdorf (SPD) sowie der stellvertretende IGS-Schulleiter und SPD-Ratsherr Josef Thale warnten vor „bildungspolitischem Protektionismus“ einzelner Nordkreis-Kommunen. Ratsherr Friedrich-Wilhelm Oldenhage (CDU) wiederum rief dazu auf, alsbald das vertiefende Gespräch mit den anderen Kommunen zu suchen. So wie sich das „führende Personen in der Samtgemeinde Bersenbrück“ derzeit vorstellten, gehe es nicht.
Unterdessen erklärte der Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück, Horst Baier, am Dienstag auf Nachfrage des „Bersenbrücker Kreisblattes“, dass natürlich noch nichts entschieden sei. Allerdings habe jede Kommune das Recht, sich zunächst einmal grundlegende Gedanken zur eigenen Schulentwicklung zu machen. Dazu gehöre eben auch die Überlegung, dass fast 300 Schüler derzeit die IGS in Fürstenau besuchten und die Eltern diese Schule offenbar sehr attraktiv fänden. Da stelle sich doch die berechtigte Frage, ob nicht in der eigenen Kommune auch so ein Angebot geschaffen werde könne.
Was die Frage der Schulbezirke angehe, so müssten hier erst einmal schulrechtliche Fragen abgeklärt werden. Sei beispielsweise eine Mittelstufen-IGS vergleichbar mit einer IGS, die über eine Oberstufe verfüge? Das müsse die Landesschulbehörde entscheiden.
Ansonsten verwies Horst Baier auf die laufenden Abstimmungsgespräche zwischen Landkreis, Schulen und Kommunen mit Blick auf künftige IGS-Standorte. Hier seien die Diskussionsprozesse im Gang.

http://www.noz.de/lokales/fuerstenau/artikel/448697/im-nordkreis-droht-schulpolitischer-streit

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