Bersenbrücker Kreisblatt, Ausgabe vom 17. Januar 2013, Seite 19, Ressort Lokales

Debatte um das Gastschulgeld

Neuenkirchen kündigt Vertrag mit Fürstenau – Schülerwanderung zur IGS zulasten der Oberschule

Neuenkirchen/Fürstenau. Die Samtgemeinde Neuenkirchen hat wegen der „erheblichen Schülerwanderungen“ zur IGS in Fürstenau zulasten der eigenen Oberschule in Neuenkirchen den Vertrag zur Zahlung von Gastschulgeld mit der Samtgemeinde Fürstenau gekündigt. Die Kommune will zudem die aktuellen Forderungen auf den Prüfstand stellen.
Zum Hintergrund: Zwischen den Kommunen ist es oft üblich, das sogenannte Gastschulgelder fließen. Der Grund dafür ist einfach. Wenn beispielsweise ein Schüler aus Neuenkirchen in Fürstenau zur Schule geht, dann muss die Samtgemeinde Neuenkirchen keinen Platz vorhalten und auch keine Schulsachkosten aufbringen. Das übernimmt dann die Samtgemeinde Fürstenau. In solchen Fällen zahlt dann die eine Kommune im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung der anderen Kommune ein Gastschulgeld. So ein Schriftstück haben die Samtgemeinden Neuenkirchen und Fürstenau im Oktober 1981 unterzeichnet, nachdem die Schulträgerschaften vom Landkreis auf die einzelnen Kommunen zurückübertragen worden waren. Die Vereinbarungen über die Zahlungen von Gastschulgeld ergänzten die beiden Kommunen noch einmal im Februar 1988. Seit dieser Zeit gilt der Vertrag unverändert.
Zur aktuellen Situation: Die Schullandschaft im Nordkreis hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Größter Profiteur – was die Schülerströme angeht – ist neben der Marienschule in Schwagstorf die Integrierte Gesamtschule in Fürstenau. Trotz sinkender Schülerzahlen besuchen derzeit 1425 Jungen und Mädchen die IGS. Zum Vergleich: 2006 waren es 1000 Schüler. Die Jungen und Mädchen kommen aus dem gesamten Nordkreis. Viele nehmen weite Anfahrtwege in Kauf, um die Integrierte Gesamtschule zu besuchen. Die Schüler reisen aus Bramsche, aus Rheine, aus den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und eben auch aus Neuenkirchen an.
Für diese Jungen und Mädchen erhielt die Samtgemeinde Fürstenau allein im Jahr 2011 Gastschulgeld in Höhe von fast 168 000 Euro. Für 2012 wird der Betrag noch etwas höher ausfallen.
Das ist für einige Kommunen problematisch – nicht wegen des Schulgastgeldes. Sie fürchten vielmehr um die eigenen Schulstandorte. Das geht auch aus dem Schreiben von Samtgemeindebürger Martin Brinkmann an seinen Amtskollegen Peter Selter in Fürstenau hervor, das dem Bersenbrücker Kreisblatt vorliegt. Dort heißt es: „Aktuelle Veränderungen in der Bildungslandschaft führen aus Sicht der Samtgemeinde Neuenkirchen zu erheblichen Schülerwanderungen zulasten der Oberschule Neuenkirchen. Vor diesem Hintergrund kündigt die Samtgemeinde Neuenkirchen schriftlich die bestehende Vereinbarung von 1981 mit sofortiger Wirkung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich in diesem Schreiben um eine Kündigung der Vereinbarung vom 12. Oktober 1981 handelt und nicht um eine Absichtserklärung, diese Vereinbarung zu ändern.“
Weiterhin bittet Martin Brinkmann die Samtgemeinde Fürstenau mit Blick auf Gastschulgeld-Forderungen vom Oktober 2012 darum, doch erst einmal eine genaue Liste aller Schüler der IGS aus der Samtgemeinde Neuenkirchen vorzulegen – nebst Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Klassenangaben. Weiterhin benötige die Samtgemeinde Neuenkirchen zur Anerkennung der Forderungshöhe eine Auflistung der Sachkosten der IGS. Die Höhe habe bisher in Gesprächen mit der Samtgemeinde Fürstenau nicht genau geklärt werden können.
Im Februar nun will Martin Brinkmann das Thema im Schulausschuss der Samtgemeinde Neuenkirchen platzieren, wie er in einem Gespräch am Mittwoch erklärte.
Erste Reaktion: Peter Selter erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass er hoffe, dass der Vorstoß aus Neuenkirchen nicht zu einem Bruch der Solidarität führe. Es sei nicht zielführend, falls so die Oberschule in Neuenkirchen gestärkt werden solle. Unabhängig vom Ausgang der Gespräche könnten sich die Eltern aus der Samtgemeinde Neuenkirchen darauf verlassen, dass sie auch weiterhin an der IGS willkommen seien. Wegen geringerer oder ausbleibender Zahlungen von Gastschulgeld würden die Schüler bestimmt nicht abgelehnt. „Wir müssten dann eine Lösung finden, um mit den Einnahmeausfällen umzugehen“, so Peter Selter. Zugleich verwies er auf die politischen Beratungen, die noch notwendig seien. Denen könne und wolle er nicht vorgreifen.

http://www.noz.de/lokales/68974338/wegen-schuelerabwanderung-zur-igs-neuenkirchen-kuendigt-gastschulvertrag-mit-fuerstenau

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