Bersenbrücker Kreisblatt, Ausgabe vom 17. Januar 2013, Seite 19, Ressort Lokales
Debatte um das Gastschulgeld
Neuenkirchen kündigt Vertrag mit Fürstenau – Schülerwanderung zur IGS zulasten der Oberschule
Neuenkirchen/Fürstenau.
Die Samtgemeinde Neuenkirchen hat wegen der „erheblichen
Schülerwanderungen“ zur IGS in Fürstenau zulasten der eigenen
Oberschule in Neuenkirchen den Vertrag zur Zahlung von Gastschulgeld
mit der Samtgemeinde Fürstenau gekündigt. Die Kommune will zudem die
aktuellen Forderungen auf den Prüfstand stellen.
Zum Hintergrund:
Zwischen den Kommunen ist es oft üblich, das sogenannte Gastschulgelder
fließen. Der Grund dafür ist einfach. Wenn beispielsweise ein Schüler
aus Neuenkirchen in Fürstenau zur Schule geht, dann muss die
Samtgemeinde Neuenkirchen keinen Platz vorhalten und auch keine
Schulsachkosten aufbringen. Das übernimmt dann die Samtgemeinde
Fürstenau. In solchen Fällen zahlt dann die eine Kommune im Rahmen
einer vertraglichen Vereinbarung der anderen Kommune ein Gastschulgeld.
So ein Schriftstück haben die Samtgemeinden Neuenkirchen und Fürstenau
im Oktober 1981 unterzeichnet, nachdem die Schulträgerschaften vom
Landkreis auf die einzelnen Kommunen zurückübertragen worden waren. Die
Vereinbarungen über die Zahlungen von Gastschulgeld ergänzten die
beiden Kommunen noch einmal im Februar 1988. Seit dieser Zeit gilt der
Vertrag unverändert.
Zur aktuellen Situation: Die Schullandschaft
im Nordkreis hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Größter
Profiteur – was die Schülerströme angeht – ist neben der Marienschule
in Schwagstorf die Integrierte Gesamtschule in Fürstenau. Trotz
sinkender Schülerzahlen besuchen derzeit 1425 Jungen und Mädchen die
IGS. Zum Vergleich: 2006 waren es 1000 Schüler. Die Jungen und Mädchen
kommen aus dem gesamten Nordkreis. Viele nehmen weite Anfahrtwege in
Kauf, um die Integrierte Gesamtschule zu besuchen. Die Schüler reisen
aus Bramsche, aus Rheine, aus den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück
und eben auch aus Neuenkirchen an.
Für diese Jungen und Mädchen
erhielt die Samtgemeinde Fürstenau allein im Jahr 2011 Gastschulgeld in
Höhe von fast 168 000 Euro. Für 2012 wird der Betrag noch etwas höher
ausfallen.
Das ist für einige Kommunen problematisch – nicht wegen
des Schulgastgeldes. Sie fürchten vielmehr um die eigenen
Schulstandorte. Das geht auch aus dem Schreiben von Samtgemeindebürger
Martin Brinkmann an seinen Amtskollegen Peter Selter in Fürstenau
hervor, das dem Bersenbrücker Kreisblatt vorliegt. Dort heißt es:
„Aktuelle Veränderungen in der Bildungslandschaft führen aus Sicht der
Samtgemeinde Neuenkirchen zu erheblichen Schülerwanderungen zulasten
der Oberschule Neuenkirchen. Vor diesem Hintergrund kündigt die
Samtgemeinde Neuenkirchen schriftlich die bestehende Vereinbarung von
1981 mit sofortiger Wirkung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es
sich in diesem Schreiben um eine Kündigung der Vereinbarung vom 12.
Oktober 1981 handelt und nicht um eine Absichtserklärung, diese
Vereinbarung zu ändern.“
Weiterhin bittet Martin Brinkmann die
Samtgemeinde Fürstenau mit Blick auf Gastschulgeld-Forderungen vom
Oktober 2012 darum, doch erst einmal eine genaue Liste aller Schüler
der IGS aus der Samtgemeinde Neuenkirchen vorzulegen – nebst Namen,
Anschriften, Geburtsdaten und Klassenangaben. Weiterhin benötige die
Samtgemeinde Neuenkirchen zur Anerkennung der Forderungshöhe eine
Auflistung der Sachkosten der IGS. Die Höhe habe bisher in Gesprächen
mit der Samtgemeinde Fürstenau nicht genau geklärt werden können.
Im
Februar nun will Martin Brinkmann das Thema im Schulausschuss der
Samtgemeinde Neuenkirchen platzieren, wie er in einem Gespräch am
Mittwoch erklärte.
Erste Reaktion: Peter Selter erklärte in einer
ersten Stellungnahme, dass er hoffe, dass der Vorstoß aus Neuenkirchen
nicht zu einem Bruch der Solidarität führe. Es sei nicht zielführend,
falls so die Oberschule in Neuenkirchen gestärkt werden solle.
Unabhängig vom Ausgang der Gespräche könnten sich die Eltern aus der
Samtgemeinde Neuenkirchen darauf verlassen, dass sie auch weiterhin an
der IGS willkommen seien. Wegen geringerer oder ausbleibender Zahlungen
von Gastschulgeld würden die Schüler bestimmt nicht abgelehnt. „Wir
müssten dann eine Lösung finden, um mit den Einnahmeausfällen
umzugehen“, so Peter Selter. Zugleich verwies er auf die politischen
Beratungen, die noch notwendig seien. Denen könne und wolle er nicht
vorgreifen.
http://www.noz.de/lokales/68974338/wegen-schuelerabwanderung-zur-igs-neuenkirchen-kuendigt-gastschulvertrag-mit-fuerstenau